Kritik der Willensfreiheit

Allgemeine Links:


Peter Möller

Ein zuweilen interessanter, gleichwohl kritikabler Philosoph, der im Internet ein umfangreiches Archiv geschaffen hat -
dafür sei ihm gedankt

Themenbezogene Links:




Spektrum.de - Hirngespinst Willensfreiheit

Interview mit
John-Dylan Haynes





Interne Links:









Willensfreiheit - eine mystifizierende Fiktion, die sich einem quasi-religiösen Denken verdankt


Provokative Ausgangsthese:

Die Theorie vom freien Willen ist auf der gleichen Ebene angesiedelt wie Religion, nur am entgegengesetzten Ende.

In der Religion ist der Mensch das Arschloch unter Gott. Mit einem freien Willen ist der sich über die Natur erhebende Mensch gottgleich.

Zur Einstimmung: „Zurück auf Schopenhauer!“:

zitiert nach Franz Mehring, „Aufsätze zur Geschichte der Philosophie“

»... wo Schopenhauer eine Autorität ist, so namentlich in der Frage des Determinismus oder Indeterminismus. Schopenhauer hat diese Frage nicht zuerst entschieden, und er selbst führt in seiner Abhandlung über die Freiheit des menschlichen Willens eine lange Reihe von Vorläufern an, aber er hat sie so anschaulich und klar gelöst, wie schwerlich einer vor ihm. Um die herkömmliche Redensart: Ich kann tun, was ich will, zu beleuchten, stellt Schopenhauer einen Menschen vor, der, etwa auf der Gasse stehend, zu sich sagte:

„Es ist sechs Uhr abends, die Tagesarbeit ist beendigt. Ich kann jetzt einen Spaziergang machen, oder ich kann in den Klub gehen; oder ich kann auch auf den Turm steigen, die Sonne untergehen zu sehen; ich kann auch ins Theater gehen; ich kann auch diesen oder jenen Freund besuchen; ja ich kann auch zum Tore hinauslaufen, in die weite Welt, und nie wiederkommen. Das alles steht allein bei mir, ich habe völlige Freiheit dazu; tue jedoch davon jetzt nichts, sondern gehe ebenso freiwillig nach Hause, zu meiner Frau.“

Das ist, meint nun Schopenhauer, gerade so, als ob das Wasser spräche:

„Ich kann hohe Wellen schlagen (ja! nämlich im Meere und Sturm), ich kann reißend hinabeilen (ja! nämlich im Bette des Stromes), ich kann schäumend und sprudelnd hinunterstürzen (ja! nämlich im Wasserfall), ich kann frei als Strahl in die Luft steigen (ja! nämlich im Springbrunnen), ich kann endlich gar verkochen und verschwinden (ja! bei achtzig Grad Wärme); tue jedoch von dem allen jetzt nichts, sondern bleibe freiwillig, ruhig und klar im spiegelnden Teiche.“

Und so schließt Schopenhauer:

„Wie das Wasser jenes alles nur dann kann, wenn die bestimmenden Ursachen zum einen oder anderen eintreten, ebenso kann jener Mensch, was er zu können wähnt, nicht anders als unter derselben Bedingung. Bis die Ursachen eintreten, ist es ihm unmöglich: dann aber muß er es, so gut wie das Wasser, sobald es in die entsprechenden Umstände versetzt ist... Denken wir uns, jener Mensch bemerke, daß ich hinter ihm stehe, über ihn philosophiere und seine Freiheit zu allen jenen ihm möglichen Handlungen abstreite, so könnte es leicht geschehen, daß er, um mich zu widerlegen, eine davon ausführte: dann wäre aber gerade mein Leugnen und dessen Wirkung auf seinen Widerspruchsgeist das ihn dazu nötigende Motiv gewesen. Jedoch würde derselbe ihn nur zu einer oder der anderen von den leichteren unter den oben angeführten Handlungen bewegen können, zum Beispiel ins Theater zu gehen; aber keineswegs zur letztgenannten, nämlich in die weite Welt zu laufen, dazu wäre dies Motiv viel zu schwach.“

Dies ist nur eine kleine Probe der überaus einleuchtenden Art, in der Schopenhauer über die Freiheit des menschlichen Willens zu handeln versteht.«


Leib-Seele-Problem und Epiphänomenalismus:

Der Neurowissenschaft, insbesondere der Gehirnforschung, zufolge sind mentale Prozesse wie etwa die Willensbildung mit physiologischen Gehirnprozessen verknüpft. So sind wesentliche molekularbiologische Grundlagen des Geistes mittlerweile entschlüsselt. Ohne Gehirn existiert also kein Denken und im Speziellen kein Wille. Da das menschliche Gehirn ein evolutionäres Produkt der Natur ist, kann es sich nicht von den physikalischen Naturgesetzen abkoppeln. Und das gleiche gilt für das vom Gehirn hervorgerufene Phänomen Geist.

Offensichtlich ist Physis und Psyche nicht identisch, jedoch miteinander gekoppelt. Der Geist ist quasi das subjektive, nicht-kausale und nicht-interaktive Abbild von Gehirnprozessen. Fechners Identitätsansicht beschreibt dies korrekt. Nähme man hingegen einen interagierenden Dualismus von Körper und Seele (interaktionistischer Substanzdualismus) an, müsste man erklären, wie etwas Immaterielles in der Lage sein soll, Materie zu beeinflussen. Hier verließe man das rationale wissenschaftliche Denken und beträte das Reich der religiösen oder mystizistischen Spekulation über eine immaterielle, gleichwohl die reale Welt manipulierende Seele. Ein offensichtliches Hirngespenst Hirngespinst!

Determinismus:

„Die klassische Physik, insbesondere die Klassische Mechanik verwendet strikte, nicht-probabilistische physikalische Gesetze. Die von diesen Theorien beschriebenen physikalischen Systeme erscheinen dann also determiniert. Vereinfacht ausgedrückt heißt das, dass bei vollständiger Kenntnis irgendeines Systemzustands an einem gegebenen Zeitpunkt der Zustand eines geschlossenen physikalischen Systems zu jeder beliebigen, insbesondere zukünftigen Zeit berechenbar ist.“
(Wikipedia - Artikel "Determinismus")

oder

„... die klassische Physik, der zufolge alle Vorgänge kontinuierlich ablaufen und nach der das Prinzip der Kausalität uneingeschränkte Gültigkeit besitzt. Danach muss es also für jede Wirkung ein Ursache geben und eine klar definierte Ursache führt nur zu einer einzigen Wirkung, nicht zu mehreren verschiedenen.“ (Anton Zeilinger, „Einsteins Schleier“, Seite 18)

In diesem deterministischen, dem Kausalprinzip unterliegenden Natursystem gibt es keinen Raum für Freiheit. Oder vereinfacht ausgedrückt:
„… die Natur ist nicht frei …“ (Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 49).

Kausalität der Gedankenprozesse findet auf physikalischer, chemischer, atomarer oder subatomarer Ebene im Gehirn statt. Zwischen diese Prozesse passt kein Blatt Papier und schon gar nicht Freiheit. Wenn die Natur determiniert ist, ist es auch der Geist und die hierin repräsentierte Willensbildung:

„Die philosophischen Konsequenzen der Kausalität sind besonders interessant in Verbindung mit der philosophischen Denkrichtung des Determinismus. Dort geht man davon aus, dass jedes Ereignis durch vorhergegangene Ereignisse fest vorbestimmt ist, sich also das Universum als Kausalkette entwickelt. Das bezieht sich auf alle Ebenen, auch auf die Elementarteilchen von Energie und Materie. Da nun das menschliche Gehirn auch aus Materie besteht, müsste es sich demnach ebenfalls deterministisch verhalten, also in einer Weise, die theoretisch berechnet und vorherbestimmt werden kann.“ (Wikipedia: „Kausalität“)

Der Determinismus wurde wissenschaftlich insbesondere mit dem Aufkommen der Quantenmechanik (Heisenbergsche Unschärferelation) in Frage gestellt. Dem stellte sich Einstein entgegen. In seinem Brief vom 4. Dezember 1926 schrieb er:

„Die Quantenmechanik ist sehr achtunggebietend. Aber eine innere Stimme sagt mir, daß das noch nicht der wahre Jakob ist. Die Theorie liefert viel, aber dem Geheimnis des Alten bringt sie uns kaum näher. Jedenfalls bin ich überzeugt, daß der nicht würfelt.“

Mit „Alten“ meinte Einstein Gott, an den er indes in einer personalisierten Form nicht glaubte.

Im Bereich der Quantenmechanik wurden später folgende deterministische Theorien entwickelt:


Gegen die Indeterminismus-Deutung infolge der Quantenmechanik hat sich der deutsche Philosoph Peter Möller gewandt:

„Die Heisenbergsche Unschärferelation will ich als Argument gegen die Kausalität nicht anführen, da es sich bei dieser These wohl um einen positivistischen Irrtum handelt. Wenn der Mensch im subatomaren Bereich die Kausalität nicht mehr feststellen, nicht mehr messen kann, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass dort auch keine Kausalität ist.“

Wissenschaftlicher formuliert:

„Die Quantenmechanik attackiert die klassische Vorstellung von Kausalität noch grundlegender: in der Mikrowelt ist die raumzeitliche Lokalisierbarkeit von Ereignissen nicht mehr gewährleistet. Quanteninterferenz und Korrelationen zwischen Messungen an entfernten Orten sind die Folge. Die klassischen Konzepte sind jedoch statistisch durch eine große Anzahl von Messungen realisierbar: im Mittel verhalten sich Quantenereignisse auch kausal.“ (Spektrum.de - Lexikon der Physik – Kausalität)

Haynes-Experiment:

Im Jahr 2008 wurde eine Studie des Hirnforschers John-Dylan Haynes veröffentlicht.

Testpersonen wurden zur Messung ihrer Hirnaktivität in einen Kernspintomografen gebracht. Sie mussten "sich entscheiden, entweder mit der linken oder der rechten Hand einen Knopf zu drücken. Damit sie sich den Zeitpunkt dieser Entscheidung merken konnten, zeigte ihnen Haynes keine Uhr, sondern schnell wechselnde Bilder mit verschiedenen Buchstaben. Die Probanden mussten sich einfach denjenigen Buchstaben merken, der zum Zeitpunkt der Entscheidung gerade eingeblendet war. Gleichzeitig suchten Haynes und seine Kollegen nach jenen neuronalen Aktivitätsmustern, die mit der Entscheidung in Verbindung standen. ... Aus den Aktivitätsmustern ... ließ sich mit einer 60-prozentigen Wahrscheinlichkeit ableiten, welchen der beiden Knöpfe eine Versuchsperson später drücken wird – und zwar bereits sieben Sekunden bevor die Versuchsperson eine bewusste Entscheidung traf!"
(ZEIT Online, Artikel "Der unbewusste Wille")

Da überdies der Kernspintomograf die Hirnaktivitäten mit einer Verzögerung von 3 bis 4 Sekunden zeigt, wird die vom Gehirn getroffene Entscheidung erst mehr als 10 Sekunden verspätet als bewußt erlebt.

Die ermittelte Wahrscheinlichkeit für eine korrekte Vorhersage der Entscheidung der Probanden von 60% ist nicht gerade hoch, aber gleichwohl signifikant. Haynes erklärte hierzu: "Wenn wir uns auf den Einzelfall konzentrieren, können wir eine viel höhere Wahrscheinlichkeit erreichen."

Kritik diverser philosophischer Spekulationen über die Willensfreiheit:

Peter Möller:

„Nach meiner Überzeugung ist die Verneinung der Willensfreiheit das Ergebnis eines unkritischen Schließens vom Denken auf das Sein. Ein Vorgehen, das ich in Übereinstimmung mit Hume und Kant für unzulässig halte. Auf dem Boden eines konsequenten Skeptizismus ist die Frage unbeantwortbar, ob der Mensch Willensfreiheit hat oder in seinem Verhalten total determiniert ist. Beides ist denkmöglich. Der Ausgangspunkt für Philosophieren sollte das unmittelbare Erleben sein. Und ich erlebe keine Kausalität, wenn ich mich für dieses oder jenes entscheide.“

"... unkritischen Schließens vom Denken auf das Sein"??
Na wenn schon, dann müsste es doch wohl heißen: "... unkritischen Schließens vom Sein auf das Denken" - aber auch dann fehlte dem Argument eine Begründung.
Und ist kritisches Schließen jetzt eine vielversprechendere Methode als unkritisches und wenn ja, wie geht die? Das richtige Schließen ist schon mühsam genug. Und wenn das auf Kritik hinausläuft, soll's recht sein!

"Auf dem Boden eines konsequenten Skeptizismus ist die Frage unbeantwortbar ..."
Klar, wenn jede Theorie sofort angezweifelt und in Frage gestellt wird, kommt man erst gar nicht zu gültigen Antworten. Der Skeptizismus ist letztlich nichts anderes als ein philosophisch verbrämtes Denkverbot. Und er ist in sich widersprüchlich, denn der Ausschluss jeglicher zweifelsfreien Erkenntnis erfasst zwangsläufig auch die Theorie des Skeptizismus selbst. Womit sich die Katze in den eigenen Schwanz beißt.

"Beides ist denkmöglich."
Schließlich ist ja auch "denkmöglich": 2 + 2 = 5. Denkmöglich ist vieles, vor allem bei Menschen mit blühender Phantasie.

"Es ist durchaus denkbar, dass der Geist ab einer bestimmten Entwicklungsstufe eine zumindest partielle Autonomie gegenüber den physiologischen Prozessen gewinnt. Und das könnte dazu führen, dass nicht nur physiologische Prozesse psychische Prozesse verursachen, sondern zuweilen auch psychische Prozesse physiologische Prozesse verursachen und damit echte individuelle Freiheit entstünde."

"Es ist durchaus denkbar ..."
"Denkbar"? Oder vielleicht doch besser "denkmöglich"?

"Denkbar", "ab einer bestimmten", "partielle", "könnte", "zuweilen", "echte" ...
Solche Adverbien und Begriffe, denen auf den ersten Blick anzusehen ist, warum sich der bemitleidenswerte Tor Autor an ihnen händeringend vergriff, sind echt ganz bestimmt und nicht nur partiell geeignet, mich zuweilen langzuweilen. Si tacuisses, philosophus mansisses.

„... zuweilen auch psychische Prozesse physiologische Prozesse verursachen ...“
Physiologische Prozesse verursachen psychische Prozesse und diese verursachen (natürlich nur zuweilen) jene - erinnert weitläufig an die philosophisch tiefgründige Problematik von Henne und Ei.

Ansgar Beckermann: "Haben wir einen freien Willen?"

Beckermann ist Kompatibilist, ein Vertreter der Denkrichtung, wonach Willensfreiheit und Determinismus miteinander vereinbar seien. Die gegenteilige Denkrichtung schimpft sich Inkompatibilismus. Er verfasste die Schrift "Haben wir einen freien Willen?"

Beckermann liefert eine brauchbare Erläuterung des Verhältnisses zwischen Determinismus und Willensunfreiheit:

„Wenn der Determinismus wahr ist, ergibt sich jede meiner Entscheidungen mit logischer Notwendigkeit aus vorhergehenden Ereignissen und den geltenden Naturgesetzen. Für diese vorhergehenden Ereignisse gilt ebenso, dass sie sich mit logischer Notwendigkeit aus anderen noch weiter zurück liegenden Ereignissen und den geltenden Naturgesetzen ergeben, usw. Wenn der Determinismus wahr ist, gilt letzten Endes also: Alle meine Entscheidungen ergeben sich mit Notwendigkeit aus Ereignissen, die vor meiner Geburt stattfanden, und den geltenden Naturgesetzen. Ich habe aber weder Macht über Ereignisse, die vor meiner Geburt stattgefunden haben, noch über die geltenden Naturgesetze. Also habe ich auch keine Macht über meine Entscheidungen.“
„Die Auffassung, dass handelnde und entscheidende Personen nicht Teil der natürlichen Welt sind, sondern von außen in diese Welt eingreifen, ist aber mit allem unvereinbar, was uns die Naturwissenschaften über die Welt sagen.“
„Inkompatibilisten argumentieren: In einer determinierten Welt kann zu jedem Zeitpunkt nur das passieren, was tatsächlich passiert. In einer determinierten Welt kann daher jeder nur das tun, was er tatsächlich tut, er kann nie etwas anderes tun. Denn: Jemand kann nur dann anders handeln, wenn es naturgesetzlich möglich ist, dass er anderes handelt, als er es tatsächlich tut; und das ist in einer deterministischen Welt nicht möglich.“


So weit, so gut. Nun wird die Handlungsfreiheit ins Spiel gebracht, die mit Willensfreiheit erst mal nichts am Hut hat:

„In der Geschichte der Philosophie hat es immer wieder Philosophen wie Thomas Hobbes und David Hume gegeben, die der Meinung waren, dass für unsere Freiheit allein entscheidend sei, dass wir das tun können, was wir tun wollen, dass wir also nicht durch äußere Zwänge gehindert sind, die Handlungen auszuführen, für die wir uns entschieden haben … . Diese Art von Freiheit wird Handlungsfreiheit genannt. Und es ist unbestritten, dass Handlungsfreiheit mit dem Determinismus vereinbar ist. … Eine Person ist in ihrem Handeln frei, wenn sie tun kann, was sie tun will.“

Unter der Überschrift „Anders-Handeln- und Sich-Anders-Entscheiden-Können“ instrumentalisiert Beckermann (unter Bezugnahme auf einen gewissen George Edward Moore) die unbestritten zuweilen vorhandene Handlungsfreiheit gegen das Duo Determinismus/Willensunfreiheit:

„Dass jemand X tun kann, d.h., dass er die Fähigkeit hat, X zu tun, heißt nichts anderes, als dass er X tun würde, wenn er sich dazu entschiede, X zu tun. Dies nennt man die konditionale Analyse von Können: Eine Person kann X tun (hat die Fähigkeit, X zu tun), wenn sie X tut, falls sie sich entscheidet, X zu tun. Offenbar ist dieser Analyse zufolge Anders-Handeln- oder Sich-Anders-Entscheiden-Können mit dem Determinismus vereinbar. Denn auch wenn determiniert ist, was ich tue, weil determiniert ist, wie ich mich entscheide, kann es immer noch wahr sein, dass ich etwas anderes täte, wenn ich mich anders entscheiden würde.“

Das einleitende Geschwafel ist keine „konditionale Analyse von Können“, sondern ein doppelt gemoppelter Gemeinplatz.

„Offenbar ist dieser Analyse zufolge Anders-Handeln- oder Sich-Anders-Entscheiden-Können mit dem Determinismus vereinbar.“

"Offenbar" wird nun aus der unschuldigen Handlungsfreiheit, wie sie oben definiert wurde, per Taschenspielertrick über ein „Anders-Handeln-Können“ ein „Sich-Anders-Entscheiden-Können“ konstruiert, womit eine mit dem Determinismus keineswegs vereinbare Realisierung einer Willensalternative gemeint ist.

„... ich etwas anderes täte, wenn ich mich anders entscheiden würde.“

Solange dieses andere Tun naturgesetzlich möglich ist, kein Problem. Nur entscheide ich mich halt zwengs Determinismus nicht anders!

Sodann versteigt sich Beckermann unter der Überschrift „Die konditionale Analyse von Können“ zu immer halsbrecherischeren Konstruktionen, um den Determinismus in ein schiefes Licht zu rücken:

„Wer bestreitet, dass ein Wesen – sei es Mensch, Tier oder Maschine – die Fähigkeit hat, X zu tun, wenn determiniert ist, dass es etwas anderes als X tut, der muss auch behaupten, dass in einer determinierten Welt kein Wesen eine Fähigkeit hat, wenn es diese Fähigkeit nicht ausübt. In einer determinierten Welt wäre es daher falsch zu sagen, dass ein Auto, das in der Garage steht, 200 km/h schnell fahren kann oder dass ein Mensch, der auf einem Stuhl sitzt, aufstehen kann. Doch das ist absurd. Denn wenn das so wäre, könnte man aus der bloßen Tatsache, dass manche Autos 200 km/h schnell fahren können, auch wenn sie es nicht tun, schließen, dass der Determinismus falsch ist.“

Jetzt ganz langsam der Reihe nach:

„Wer bestreitet, dass ein Wesen – sei es Mensch, Tier oder Maschine – die Fähigkeit hat, X zu tun, wenn determiniert ist, dass es etwas anderes als X tut ...“

Es kommt natürlich auf das „X“ an, ob „Mensch, Tier oder Maschine“ fähig sind (die Handlungsfreiheit besitzen), X zu tun, „wenn determiniert ist“, dass sie Y tun. Wer auf diese Plattitüde insistiert, behauptet beileibe nicht, „dass in einer determinierten Welt kein Wesen eine Fähigkeit hat, wenn es diese Fähigkeit nicht ausübt.“

Beckermanns Irrsinn wird konkret:

„In einer determinierten Welt wäre es daher falsch zu sagen, dass ein Auto, das in der Garage steht, 200 km/h schnell fahren kann ...“

Die Handlungsfreiheit oder Fähigkeit ist bedingt durch die eigenen Anlagen wie durch die äußeren Umstände. Also wenn schon Auto in der Garage, dann aber richtig: Ein Auto kann nun einmal in der Garage keine 200 km/h fahren, dazu bedarf es schon eines starken Motors, einer Autobahn, eines mutigen Fahrers, des richtigen Wetters, einer geeigneten Verkehrslage, vielleicht auch des Fehlens einer Geschwindigkeitsbegrenzung etc. etc.. Dann aber kann es vielleicht. Ob es das auch wirklich tun wird, unterliegt dem Determinismus. Und wenn es 200 km/h fährt, steht es hoffentlich nicht gerade in der Garage, wozu es aber prinzipiell fähig wäre – nach dem Abbremsen. Aus dem was ein Auto gerade tut, sollte man besser nicht darauf schließen, was es zu tun in der Lage ist. Aber wozu gibt es Bedienungsanleitungen? Das scheint nun geklärt zu sein. Auch der Mensch wäre subjektiv prinzipiell fähig, verschiedene Entscheidungen zu treffen, tut er ja auch während seines Daseins fortwährend. Nur kann er halt aufgrund seiner jeweiligen Gehirnkonstellationen in Sekunde 1 nur die Entscheidung X und in Sekunde 2 nur die Entscheidung Y treffen und vielleicht niemals die Entscheidung Z.

Schopenhauer, der Vertreter der Willensunfreiheit, schreibt pointiert:

„Der Mensch kann wohl tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.“

Im Kapitel „Kontrolle“ wandelt Beckermann diese These unter Bezugnahme auf George E. Moore wie folgt ab:

„Wenn Handlungsfreiheit darin besteht, dass ich tun kann, was ich tun will, warum, so Moore, soll Willensfreiheit nicht darin bestehen, dass ich wollen kann, was ich wollen will.“

Der gesunde Menschenverstand weigert sich, dieser nicht nur „auf den ersten Blick seltsamen Formel“ (Beckermann), deren einziger Zeck die Suggestion von Willensfreiheit ist, Sympathie entgegenzubringen. Die Verdopplung des Willens erscheint gänzlich überflüssig. Einmal „wollen“ genügt fürs Wollen! Und wenn das Wollen nicht gewollt ist, sollte man sich vielleicht erst mal klar darüber werden, was man eigentlich will.

Sodann kommt Harry Frankfurts Theorie höherstufiger Wünsche zu Ehren. Danach gibt es neben den üblichen Wünschen, wie wir sie alle kennen, angeblich

„... auch Wünsche zweiter Stufe, die Wünsche erster Stufe zum Gegenstand haben. Im Fall des Drogensüchtigen z.B. kann man sich gut vorstellen, dass der Drogensüchtige neben dem Wunsch, Drogen zu nehmen, auch den Wunsch hat, genau diesen Wunsch, Drogen zu nehmen, nicht zu haben.

Sein Wunsch, Drogen zu nehmen, ist stärker. Selbst wenn der Süchtige wollte, dass es nicht so wäre; er kann diesen Wunsch nicht unter Kontrolle bringen. Mit anderen Worten: Er ist in seinem Wollen unfrei, weil sich auf der ersten Stufe die Wünsche durchsetzen, von denen er auf der zweiten Stufe nicht möchte, dass sie sich durchsetzen.“


Der Drogensüchtige hat keineswegs gleichzeitig gegensätzliche Wünsche oder Willensvorstellungen. Der Wunsch, nicht den Wunsch zu haben, Drogen zu konsumieren, entpuppt sich als nicht anderes, denn als Wunsch, keine Drogen zu nehmen, der mit dem gleichzeitigen Wunsch, Drogen zu konsumieren, wiederum nicht vereinbar wäre. Andernfalls läge eine abenteuerliche Persönlichkeitsspaltung vor – wenn es so etwas überhaupt geben sollte. So oder so, es muss eine Willensentscheidung getroffen werden. Tatsächlich hat der Drogenabhängige üblicherweise den Wunsch, Drogen zu konsumieren, und daneben den Wunsch, bestimmte negative Konsequenzen, die mit dem Drogenkonsum verbunden sind, zu vermeiden, wie etwa Geldmangel, der wiederum die Einnahme der Drogen in Frage stellt, Gesundheitsgefährdung, Prostitution etc. In Wirklichkeit liegen also unterschiedliche Bedürfnisse, die alle zusammen schwerlich realisierbar sind, miteinander im Widerstreit. Und wenn im Rahmen einer Güterabwägung der Wunsch, Drogen zu nehmen, den Wunsch, alle negativen Folgen zu vermeiden, dominiert und nicht bestimmend werden lässt, hat das nichts mit einer exklusiven Willensunfreiheit zu tun. Das ist gängige Praxis, im Fall der Drogenabhängigkeit, wie in allen anderen Lebensbereichen, wo verschiedene Bedürfnisse zu einer Willensentscheidung drängen.

„Nach Frankfurt ist eine Person in ihrem Wollen frei, wenn ihr Handeln durch die Wünsche erster Stufe bestimmt wird, von denen sie auf der zweiten Stufe will, dass sie handlungswirksam werden.“

Eine Willensentscheidung beruht grundsätzlich auf der Annahme, dass die gewollte Handlung auch möglich ist und realisiert werden kann. Dazu bedarf es keiner Fiktion eines gesonderten Willens und schon gar nicht solchen Zeugs auf einer angeblichen 2. Stufe, sondern einer vorherigen Überlegung über die Realisierbarkeit in einer Welt mehr oder weniger widriger Umstände. Und wenn schon: Wo wird denn hier eigentlich der Determinismus des behaupteten Willens auf 2. Stufe widerlegt, woher sollte dort also plötzlich die Freiheit des Willens Einzug halten? Die Rechnung wäre simpel:
1 Determination + 1 Determination = 2 Determinationen.

Sodann vergreift sich Beckermann an der Willensfreiheit nach John Locke :

„Eine Person ist in einer Entscheidung frei, wenn sie erstens die Fähigkeit besitzt, vor der Entscheidung innezuhalten und zu überlegen, was zu tun richtig wäre, und wenn sie zweitens die Fähigkeit besitzt, dem Ergebnis dieser Überlegung gemäß zu entscheiden und zu handeln.“

Die Einschränkung dieser Freiheitsidee folgt auf dem Fuße:

„... diese Position ... durchaus mit der Annahme vereinbar ist, dass die Entscheidungen und Handlungen einer Person mit kausaler Notwendigkeit dem Ergebnis ihrer Überlegungen folgen.“

Der (eventuelle) Determinismus wird hier jedenfalls auf das Verhältnis Überlegungen → Entscheidungen/Handlungen begrenzt. Und wie verhält es sich mit der kausalen Notwendigkeit der Überlegungen bzw. der Entscheidung, Überlegungen anzustellen? Spricht denn irgendwas dagegen, dass auch das Innehalten und Überlegen determiniert ist? Wie wird bei vorangehenden Überlegungen die Kausalität der Gehirnprozesse zugunsten der Freiheit unterbrochen? Auf Antworten hierauf wartet man bei Beckermann vergebens.

Wie schaut es aus im Fall des Unterbleibens jeglicher Überlegungen, wenn also quasi eine Bauchentscheidung getroffen wird? Das irritiert die Beckermann/Locke'sche Willensfreiheit nicht im Geringsten, weil wir schließlich „die Fähigkeit besitzen, vor der Entscheidung zu überlegen“. Und wenn erst gar keine den Überlegungen gemäße Entscheidungen bzw. Handlungen stattfinden? Wieder Schwamm drüber. Es soll ja die „Fähigkeit“ genügen, „dem Ergebnis dieser Überlegung gemäß zu entscheiden und zu handeln.“ Praktisch! Am Ende bleiben von der gerühmten Willensfreiheit unter Umständen nur noch Fähigkeiten übrig - soweit das Auge reicht.

Im späteren Kapitel „Letzturheberschaft“ lässt Beckermann unter den unmissverständlichen Formeln „Fähigkeit zur Reflexion und zum Verzicht auf die Befriedigung unmittelbarer Bedürfnisse“ sowie „Fähigkeit zur Reflexion und Selbstkontrolle“ die Lock'sche oder vielleicht doch nur die eigene Katze deutlicher aus dem Sack:

„Unsere Freiheit beruht vielmehr darauf, dass sich in uns Menschen im Laufe der Zeit die Fähigkeit entwickelt hat, uns unserer Wünsche bewusst zu werden und über sie nachzudenken. So ist ein Entscheidungsmechanismus entstanden, der sowohl für Klugheitserwägungen als auch für moralische Argumente zugänglich ist. Frei sind wir, wenn dieser Mechanismus hinreichend ausgebildet ist und unsere Entscheidungen tatsächlich auf diesem Mechanismus beruhen. Unfrei sind wir dagegen bei Entscheidungen, die auf Wünschen beruhen, die durch diesen Mechanismus nicht 'gezähmt' werden können.“

„Sicher sind wir manchmal in der Lage, uns von den Wünschen und von den äußeren Umständen zu lösen, die unser Leben unmittelbar beeinflussen. Aber natürlich machen wir das nur, weil wir andere Wünsche haben und weil wir die Fähigkeit besitzen, unsere unmittelbaren Wünsche zu reflektieren und gegebenenfalls im Zaum zu halten.“


Die „unmittelbaren Wünsche“ per "moralische Argumente", „Selbstkontrolle“ und „Verzicht auf die Befriedigung unmittelbarer Bedürfnisse“ „im Zaum zu halten“ - das ist das von Beckermann propagierte Reich der Freiheit. Prost Mahlzeit. Verzichtspropaganda pur für das vollgelaberte Volk. Da kann man Professor Beckermann ja nur wünschen, dass er seine Schäfchen per Staatsalimentation schon ins Trockene gebracht hatte, bevor er in seiner entbehrungsreichen Willensfreiheit aufgegangen ist.

Nun hat Beckermann eine grandiose Idee. Er kommt auf seinen Drogenabhängigen zurück, weil er ihm unterstellt, angeblich nicht die Fähigkeit zu besitzen, seinen Überlegungen gemäß zu entscheiden, was im Umkehrschluss zu Lockes Theorie das Zugeständnis einer ausnahmsweisen Willensunfreiheit rechtfertige. Damit kann dann das Vorurteil vom zombiehaft agierenden Rauschgiftsüchtigen bedient werden:

„Was der Drogensüchtige beklagt, ist doch, dass er selbst dann, wenn er einsieht, dass die Drogensucht seine Gesundheit ruinieren wird, nicht anders kann, als sich für die Drogen zu entscheiden. Was dem Drogensüchtigen fehlt, ist also die Fähigkeit, so zu entscheiden, wie es aufgrund seiner eigenen Überlegungen richtig wäre. Er mag die Fähigkeit haben, zu überlegen und einzusehen, dass das, was er tut, ihm selbst schaden wird und dass es möglicherweise sogar unmoralisch ist. Doch auf seine Entscheidungen hat das keinen Einfluss. Sie werden durch Umstände determiniert, die durch solche Überlegungen nicht beeinflusst werden können.“

So geht das schon gleich gar nicht. Jeder (ehemals) Alkohol- oder Nikotinsüchtige, der einen Entzug hinter sich gebracht hat, weiß davon zu berichten: Es besteht selbstverständlich für einen Abhängigen die grundsätzliche Fähigkeit, aufgrund seiner Überlegungen einen Entzug zu praktizieren, sofern das Bedürfnis, die aus der Sucht resultierenden Widrigkeiten durch diejenigen eines Entzuges zu ersetzen, gegenüber dem Wunsch auf Drogenkonsum die Oberhand gewinnen. Dabei muss der Entzug ja noch gar nicht dauerhaft erfolgreich sein. Jeder begonnene Entzug ist schon Entbehrung genug, um zu demonstrieren, dass die Fähigkeit, der Sucht ein Ende zu bereiten, grundsätzlich existiert.

Mit der zitierten Legende lässt sich jedenfalls die Willensunfreiheit in einem extremen Bedürfniskonflikt und damit im Umkehrschluss die Willensfreiheit im übrigen Dasein nicht begründen.

Im Kapitel „Letzturheberschaft“ verwirft Beckermann diese als Kriterium für die Willensfreiheit:

„Weder von diesen Wünschen noch von der Fähigkeit zur Reflexion und zum Verzicht auf die Befriedigung unmittelbarer Bedürfnisse wird man sagen können, dass sie letzten Endes auf uns selbst zurück gehen. Viel plausibler ist die Annahme, dass beides zum Teil auf unserer biologischen Natur und zum, wohl größeren, Teil auf Erziehung beruht.“

Vielleicht wäre noch plausibler die Annahme, dass beides „letzten Endes“ vollständig auf den Urknall zurückgeht.

Es wäre ein Missverständnis zu glauben, dass Beckermann mit seiner Kritik an der Letzturheberschaft den Determinismus zugesteht. Denn der würde dann ja konsequenterweise auch die „Reflexion“ und den „Verzicht“, also den kompletten Entscheidungsprozess, erfassen. Und dem versucht Beckermann mit der bereits sattsam bekannten Theorie der mehrstufigen Wünsche zu entgehen:

„Wir können froh sein, höherstufige Wünsche zu haben, und wir können froh sein, die Fähigkeit zur Reflexion und Selbstkontrolle zu besitzen, auch wenn wir nicht der letzte Urheber dieser Wünsche und dieser Fähigkeit sind“.

Im letzten Kapitel „Freiheit und Verantwortlichkeit – Freiheits- bzw. Verantwortlichkeitspessimismus“ sorgt sich Beckermann angesichts der vorausgegangenen Verneinung der Letzturheberschaft um die Verantwortlichkeit des Menschen und um Schuldzuweisungen.

Es dürfte hilfreich sei, an dieser Stelle eine präzise Definition von Verantwortung anzubieten:

„Mit der Frage nach der Verantwortung wird jedwedes Handeln auf einen zweiten, der Handlung selbst äußerlichen Maßstab bezogen: Dass der Handelnde sich von dem, was er tut, einen Nutzen, ein Vergnügen oder sonst etwas verspricht, liegt auf der Hand. Ob er es auch verantworten kann, fragt danach, ob er die Handlung auch im Lichte eines zweiten, höheren, dem unmittelbaren Materialismus der Handlung widersprechenden Maßstab rechtfertigen kann, soll und/oder will. Bei Verantwortung geht es immer um Gut und Böse, Erlaubt und Verboten und die Frage, ob der Mensch schuldig ist.“
(Sozialistische Gruppe: Kritik der bürgerlichen Wissenschaft - "Für Psychologen, Pädagogen und Philosophen eine immer wieder heiße - gleichwohl falsche Frage: Ist der Wille frei oder determiniert?").

Das Prinzip „Verantwortung“ ist also von vornherein kritikabel und abzulehnen. Aber das ist ein anderes Thema.

Unter Hinweis auf Peter Strawson gibt Beckermann sein Dilemma mit dem Determinismus zu Protokoll:

„Wenn wir annehmen, dass wir nie frei und daher auch nie verantwortlich sind, dann bedeutet das nicht nur, dass wir die gesamte Praxis juristischer Verurteilung und Bestrafung neu überdenken müssen, dann gerät auch das alltägliche Verständnis unserer zwischenmenschlichen Beziehungen ins Wanken. Gegenüber unseren Mitmenschen nehmen wir nämlich ganz andere Einstellungen ein als unbelebten Dingen oder Maschinen gegenüber. … Wir sind dankbar dafür, wenn uns jemand etwas Gutes tun; wir nehmen es übel, wenn er uns schadet oder nicht den nötigen Respekt entgegenbringt. Und nur Menschen können wir wirklich lieben und hassen. Wenn wir jemandem etwas übel nehmen, setzt das aber voraus, dass wir ihn dafür verantwortlich machen können.“

Es geht also darum die Menschheit nach gut und böse zu sortieren, was nach Beckermann Schuld voraussetzt:

„Ich kann jemandem nicht übel nehmen, dass er mir auf den Fuß getreten ist, wenn ich feststelle, dass er gestoßen wurde und deshalb nichts dafür konnte. Und ich kann jemandem seine Taten nicht übel nehmen, wenn ich merke, dass er unter einer schweren psychischen Störung leidet, die es ihm grundsätzlich unmöglich macht, sein Verhalten zu kontrollieren.“

Zum besseren Verständnis: Beckermann setzt irrtümlich Verantwortlichkeit und Schuld gleich:

«... was sich im Strafrecht zum Thema Verantwortlichkeit findet. Der § 20 StGB lautet: "Ohne Schuld handelt ...“»
(Kapitel „Willensfreiheit nach Locke“).

Verantwortlichkeit bedarf nicht notwendigerweise der Schuld und steht damit sicherlich nicht im Verdacht, ohne Willensfreiheit ihre Existenzberechtigung zu verlieren:

„Der Begriff der Schuld deckt nur einen Teil des Begriffsfeldes von Verantwortung ab. … Schuld tritt erst ein, wenn jemand seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist, obwohl er anders hätte handeln können. … Juristisch wird zusätzlich noch ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefordert, damit der Tatbestand der Schuld zutrifft.“ (Wikipedia - Artikel „Verantwortung“.)

Und wie steht es angesichts einer Willensunfreiheit um das Schicksal der Schuld? Die Formulierung „obwohl er anders hätte handeln können“ könnte ja auch im Sinne der Handlungsfreiheit verstanden werden, womit zwar nicht der zuvor zitierte Fall des Gestoßenwerdens, aber schon die meisten sanktionswürdigen Fälle erfasst würden. Und auch der Vorsatz („Wissen und Wollen“), dürfte trotz Determinismus eine Schuldzuweisung kaum verhindern, schließlich ist auch ein unfreier Wille immer noch ein Wille.

Und wenn schon: Sollte das Schuldprinzip mit der Willensunfreiheit zu Grabe getragen werden, müsste man sich halt auf andere Anknüpfungskriterien, wie etwa die pure Verursachung oder die pure Verantwortung (Stichwort "Gefährdungshaftung") berufen, wenn man denn unbedingt das Verhalten anderer Menschen verurteilen, bestrafen, belobigen oder belohnen wollte. Die Juristen, die in solchen Sachen durchaus erfindungsreich sind, wissen, wovon hier die Rede ist.

Fazit zu allen Willensfreiheits-Theorien:

"Wenn'st denkst, is eh zu spät."
(Gerd Müller – Philosoph Bomber der Nation)






 

Ende Gelände ♦ Aus die Maus ♦ Schicht im Schacht ♦ Klappe zu - Affe tot

So long ♦ See You Later, Alligator - In A While, Crocodile ♦ Over And Out