Masern-Virus: Medizinkritik contra Lügenpresse

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Intelligenzdefizite von Journalisten:

Laut einer Studie der Neurowissenschaftlerin Tara Swart können Journalisten „ihre Emotionen nicht so gut wie der Durchschnitt aller Menschen steuern, Vorurteile unterdrücken, komplexe Probleme lösen, zwischen Aufgaben umschalten oder kreativ und flexibel denken.“


Dr. Stefan Lankas Wette:

An anderer Stelle auf dieser Webseite wurde unverzeihlicherweise das Wort „Lügenpresse“ ohne nähere Begründung verwendet. Diese soll nun nachgereicht werden anhand eines exemplarisch aus der Mainstreampresse herausgegriffenen Pamphlets in „Spiegel Online“ (nachfolgend kurz „Speichel“ genannt) unter dem Titel „Impfgegner“ siegt vor Gericht“ (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/masern-wette-impfgegner-muss-nicht-zahlen-a-1077601.html). Dies kann nur gelingen, wenn die Vorgeschichte bekannt ist.

Der deutsche Biologe Dr. Stefan Lanka vertritt die Ansicht, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masernvirus gebe. Um sich mit dieser streitbaren These Gehör zu verschaffen, lobte er 2011 im Internet ein „Preisgeld“ von 100.000 € wie folgt aus:

„Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u. a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Das Preisgeld wird nicht ausgezahlt, wenn es sich bei der Bestimmung des Durchmessers des Masern-Virus nur um Modelle oder Zeichnung wie … handelt ...“

Ein damaliger Student und späterer Arzt biss an, legte Dr. Lanka 6 Publikationen vor, aus denen sich seiner Ansicht nach der geforderte wissenschaftliche Nachweis des Virus ergeben würde, und bat um Auszahlung der 100.000 €.

Der Prozess:

Als Dr. Lanka sich schnöde verweigerte, wurde die Angelegenheit gerichtsmassig. In 1. Instanz holte das Landgericht Ravensburg ein Sachverständigengutachten des Universitätsprofessors Dr. Dr. Andreas Podbielski ein. Dieser vertrat im Ergebnis die Ansicht, die 6 streitgegenständlichen Publikationen würden „die Bedingungen der Ausschreibung zusammengenommen erfüllen“ bzw. „in ihrer Zusammenschau und insbesondere unter Einbeziehung des Übersichtsartikels von 1995 und der dort genannten Arbeiten den Beweis auch für die Erregereigenschaft des Masernvirus erbringen.“ (zitiert jeweils aus dem Protokoll des Landgerichts Ravensburg vom 12.3.2015).

Das Landgericht Ravensburg verurteilte Dr. Lanka zur Zahlung des ausgelobten Betrages.

Das daraufhin von Dr. Lanka angerufene Oberlandesgericht Stuttgart hob dieses Urteil betreffend die 100.000 € mit der für den Wissenschaftsbetrieb salomonischen Begründung auf, „dass der ausgelobte Betrag nur dann hätte verdient werden können, wenn die zu beweisenden Umstände allesamt in einer in sich abgeschlossenen Arbeit dargetan worden wären.“

Professor Harald Walachs Thesen:

Dr. Lanka hatte die 100.000 € also nicht zu zahlen. Offen blieb aber die Frage, was denn nun vom Masernvirus und von der protokollierten Auffassung des Sachverständigen zum angeblich geführten Beweis der Existenz und Erregereigenschaft des Masernvirus zu halten sei.

Professor Harald Walach hat hierzu dankenswerterweise eine Stellungnahme unter dem Titel »Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“« veröffentlicht. Darin setzt er sich ausführlich mit den oben erwähnten 6 Publikationen und der Frage auseinander, wie eine wissenschaftliche Beweisführung zum Thema „Masernvirus“ auszusehen hätte.

Einleitend hält er hinsichtlich der Außenseitermeinung bzw. -zweifel von Dr. Lanka fest:

„Nun ist Mehrheitsmeinung, gerade in der Wissenschaft, kein ausreichend guter Ratgeber, auch wenn sie uns Menschen als sozialen Wesen, und auch Wissenschaftler sind soziale Wesen, näher liegt als individuell isolierte Analyse.“
„... wenn, wie im Gesundheitssektor, die wirtschaftlichen Interessen sehr stark sind, werden häufig sehr offensichtliche Tatbestände übersehen, weil alle Beteiligten mit Wahrnehmungsverweigerung reagieren. Denn eine andere Sicht der Dinge, könnte entscheidende Loyalitäten und Interessen stören.“


An anderer Stelle wird er da schon deutlicher:

»Könnte es sein, dass da Interessenskonflikte bei der Presse eine Rolle spielen? Man lese dazu die Reportage von Carolin Walter ... Da wird auf S. 36 der Taschenbuchausgabe berichtet, dass eine Mitarbeiterin einer Informationsagentur, die für die Pharmabranche arbeitet, als freie Mitarbeiterin für eine „überregionale Tageszeitung“ tätig sei und im übrigen ausreichend Druckkostenzuschüsse flössen, um freundliche Berichterstattung zu sichern.« Krebs: die modernen Mythen von der Macht unserer Medizin

Nun Prof. Harald Walach zu den einzelnen Publikationen – er argumentiert sehr detailliert, hier werden nur wenige pointierte Aussagen wiedergegeben:

1. „Ein Beweis für die Existenz eines Masernvirus kann die Studie also nicht abgeben, sondern allenfalls einen argumentativen Baustein in einer notwendig komplexeren Argumentation.“
2. „Zusammengefasst kann diese Studie nicht belegen, dass es „das“ Maservirus gibt.“
3. „Diese Tatsachen gemeinsam: nämlich dass unklar ist, woher das infektiöse Agens stammt, oder wie genau die Kontrollen behandelt worden sind und dass unklar ist, ob irgendetwas in den Kontrollen sichtbar war und wenn ja was, sie machen diese Studie als Argumentationshilfe unbrauchbar.“
4. „Zusammenfassend kann diese Studie zwar mit einem eindeutigen Bild aufwarten, das auch durchaus als Viruspartikel angesprochen werden kann. Aber sowohl die angesprochene Vielgestaltigkeit, als auch die Größenvarianz, zusammen mit dem besprochenen Mangel einer systematisch-negativen Kontrolle in allen Studien lassen den Zweifel berechtigt erscheinen, dass es sich bei dem angebotenen Bild tatsächlich um ein Bild eines Masernvirus handelt.“
5. „Diese Arbeit fast etwa 120 andere Arbeiten in einem Überblick zusammen und beschäftigt sich ausschließlich mit der Struktur der Virus-RNA, der Gen-Kodierung und entsprechenden Studien. Damit setzt sie die hier interessierende Fragestellung als beantwortet voraus und ist an sich für die hier interessierende Frage nicht von Belang.“
6. „So überzeugend die Bilder und Analysen sind, und so suggestiv die Forschungstradition: es ist nicht auszuschließen, dass hier ein infektiöses Agens anderer Natur oder zelleigene Bestandteile aus der Masernkultur isoliert und dargestellt wurde.“

Ergo:

„Ich fasse zusammen: keine der Studien führt eine wirklich solide negative Kontrolle durch, in der sichergestellt ist, dass nicht schon im Ausgangsmaterial, den Affennierenzellen bzw. in den HeLa-Zellen, das potenziell infektiöse Agens vorhanden ist. … In diesem Sinne scheint mir der Herausforderer, Dr. Lanka, recht zu haben …“
„Zur Diskussion steht der Mehrheitskonsens, dass das, was bisher in der Wissenschaft geschah, ausreichend sei, um die Faktizität des Masernvirus zu belegen. Dies erscheint mir nach all dem, was ich bis jetzt gesehen habe, zweifelhaft zu sein.“


Und ein Ausblick:

„Eigentlich müsste jetzt aus meiner Sicht folgendes passieren:
Ein wirklich gutes Labor müsste die Isolation des vermuteten Masernvirus ganz neu durchführen und mit Hilfe von systematischen negativen Kontrollen eine Anzüchtung vornehmen, die zeigt, dass die begleitenden Prozeduren – Nährlösung, Zelleinbringung, Überführung in einen Zellstamm – nicht zu Infektiosität und den beobachteten Veränderungen führt und dann anschließend das Virus elektronenmikroskopisch und biochemisch charakterisieren. Diese Studie müsste vorher registriert werden und mit einer hochrangigen Zeitschrift die Publikation unabhängig vom Ergebnis vorher vereinbart werden.“


Soweit Prof. Harald Walach. Vergleicht man dessen Argumentation mit der des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski im Gerichtsprotokoll lässt sich selbst für einen Laien dunkel erahnen, wessen Einschätzung inhaltlich weniger von finanziellen Abhängigkeiten oder Seilschaften geprägt ist. Podbielski ist letztlich nichts anderes als ein Angestellter an einem medizinischen Institut der Universität Rostock und als Einstieg in das Thema „Korruption in der Gesundheitsforschung durch die Industrie“ mag ein Interview unter dem Titel „Wie die Pharmaindustrie die Forschung kauft“ dienen.

Die Lügenpresse – exemplarisch „Spiegel Online“:

Nun zur Frage, was die Lügenpresse, speziell der „Speichel“ aus diesem Fall macht.

Der Artikel „Impfgegner siegt vor Gericht“ wird nicht mit „Meinung“ übertitelt und gekennzeichnet, er hätte es aber bitter nötig. Geschenkt. Also der Reihe nach.

Schon im hervorgehobenen Text unter dem Titel greift der „Speichel“ in die Trickkiste:

„100.000 Euro wollte ein Impfgegner demjenigen zahlen, der einen Beweis für das Masernvirus erbrachte. Ein Mediziner lieferte - und geht nun doch leer aus. Wegen einer Formalie.“

Es wird also frech behauptet, der Student bzw. Mediziner hätte diesen Beweis geliefert. Der vom Gericht ausgesuchte – nennen wir ihn mal vorsichtshalber – System-Sachverständige würde sich dem wohl anschließen, Prof. Harald Walach sicherlich nicht. Und dass sich ein System-Medium gierig auf eine von der hochoffiziellen Wissenschaftsgrauzone vorgekaute und von einem ihrer Repräsentanten geschluckte Theorie stürzt, war zu erwarten. Der Speichel (nun ohne Anführungszeichen) fließt.

Nein, wirklich interessant ist der vom „Speichel“ verwendete Begriff „Formalie“, es sei quasi für die inhaltliche Frage nach der Existenz des Masernvirus belanglos, ob der Beweis mit einer oder 6 Publikationen geführt wird. Ist es nicht! Am Besten sei hierzu – zum Verständnis etwas ausführlicher – aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zitiert:

„Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut ist hiernach eine Publikation vorzulegen, in der der Nachweis nach diesen Vorgaben zu erfüllen ist.
Für ein solches Verständnis spricht nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Umstand, dass ein einziges Werk nicht nur seiner äußeren Form nach in sich abgeschlossen ist und dadurch den in sich gegliederten Stoff klar umgrenzt, sondern auch, dass kein Streit darüber entstehen kann, durch welche Textpassage welches von ggf. einer Vielzahl von Werken welcher Beweis geführt werden kann. Bei einer Vielzahl von Werken, durch die in ihrer Gesamtschau ein Beweis geführt werden soll, kann es deutlich schwieriger sein, ein jedes der Werke methodisch und inhaltlich auf eine vergleichbare und aussagekräftige Ebene zu führen. Dazuhin schränkt es den Aufwand der Prüfung erheblich ein, wenn dem Wortlaut entsprechend der Beweis in einem Werk geführt werden muss. Es liegt auf der Hand, dass vom Beklagten, erkennbar auch für Dritte, nicht gewünscht sein kann, dass etwa 50, 100 oder 500 verschiedene Werke vorgelegt werden, aus denen dann einzelne Textpassagen oder Abschnitte wie ein Puzzle zusammengesetzt werden. Um sodann über die Aussage im Gesamtkontext zu streiten.“


Toll begründet! Ehre wem Ehre gebührt.

Jetzt geht es für den „Speichel“ ans Eingemachte:

„Der Auslober habe sich eine einzige Arbeit mit dem Beweis gewünscht, der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur in der Summe den Nachweis erbrächten.“

„... die nur in der Summe den Nachweis erbrächten“?
Sagt wer? Das Oberlandesgericht Stuttgart? In den Entscheidungsgründen des Urteils dieses Gerichts findet sich das so nicht, wäre auch verwunderlich. Vielmehr heißt es darin:

„Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten und auch die Bestimmung des Durchmessers in der vom Beklagten verlangten Form gelungen sei, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
Das Berufungsgericht hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellung begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten – wie hier nicht –, seiner Verhandlung und Entscheidung zu Grunde zu legen.“


Es soll jetzt kein Seminar über die Beweiswürdigung im Zivilprozess und die Aufgaben eines Berufungsgerichts anheben. Nur so viel: Das Landgericht Ravensburg war sogenannter „Tatrichter“, nicht das Berufungsgericht. Es oblag dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht, sich erneut – wie bereits das Landgericht Ravensburg – unter Heranziehung des Sachverständigengutachtens mit der Frage des Beweises des Masernvirus in allen 6 Publikationen inhaltlich zu befassen. Es musste vielmehr die für den Kläger positive und Dr. Lanka negative Übernahme der Meinung des Sachverständigen in die Tatsachenfeststellung des landgerichtlichen Urteils nur darauf hin überprüfen, „ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt.“ Zivilprozess – Tatrichterliche Beweiswürdigung und revisionsrechtliche Überprüfung.

Und wenn das Oberlandesgericht die von der Vorinstanz getroffene Beweiswürdigung nicht aus zwingenden Gründen beanstandet, dann ist dies nicht mit einer Zustimmung zur stattgefundenen Beweiswürdigung zu verwechseln.

Zurück zum Ausgangspunkt. Hat der „Speichel“ also gelogen? Könnte gut sein. Denn das Oberlandesgericht hatte überhaupt keinen Anlass, zu erklären, „der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur in der Summe den Nachweis erbrächten“. Letztlich könnte die Frage aber nur von einem Prozessbeobachter, der der mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beiwohnte, mit absoluter Gewissheit beantwortet werden.

Nun aber endlich eine Entgleisung des „Speichels“, die das Attribut „Lüge“ verdient:

„Denn am wissenschaftlichen Konsens ändert natürlich auch das Stuttgarter Urteil nichts: Das Virus wird durch Tröpfchen übertragen, wer nicht geimpft ist, steckt sich sehr leicht an.“

„Konsens“ bedeutet Übereinstimmung der Meinungen. Dieser angebliche Konsens wurde nicht nur ganz offensichtlich von Dr. Lanka aufgekündigt, ergo offensichtliche Lüge, sondern von vielen anderen auch, insbesondere von solchen, die die „Erregereigenschaft“ von Viren („steckt sich sehr leicht an“) generell verneinen, ohne Letztere gleich existenziell in Frage zu stellen. Empfohlen sei hier das Buch von Engelbrecht/Köhnlein, „Virus-Wahn: Schweinegrippe, Vogelgrippe (H5N1), SARS, BSE, Hepatitis C, AIDS, Polio. Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“. Eine nähere Beschreibung von Amazon ist hier zu finden.

Man erinnere sich an die mahnenden Worte von Prof. Harald Walach:

„Nun ist Mehrheitsmeinung, gerade in der Wissenschaft, kein ausreichend guter Ratgeber...“

Speichel: „Einhellig warnen deshalb die Mediziner vor einem Vormarsch der Masern.“

Derselbe Schmäh in Grün.

„10.000 wissenschaftliche Artikel über Masern zählte ein Gutachter in der Vorinstanz. Doch die geballte Erkenntnis der Wissenschaft, das legte das Gerichtsverfahren offen, kommt nicht bei denjenigen an, die statt auf die Wissenschaft auf Verschwörungstheorien setzen.“

„Geballte Erkenntnis der Wissenschaft“ – der war gut! Im Ernst: Wieder hat Prof. Harald Walach hierzu Interessantes zu berichten:

„Im Zuge der gesamten infektiologischen Theoriebildung entstand der Konsens, dass es sich bei Masern um einen infektiösen Prozess handeln muss. Irgendwie erwarteten alle, dass man so etwas wie ein Virus würde isolieren können. Also war die apriori-Erwartung hoch, dass eine Studie ein solches Ergebnis irgendwann würde haben müssen. Und so sieht die Gesamtheit der Forscher einigermaßen wohlwollend über die methodischen Schwächen der ersten Studien hinweg, auch wenn deren Autoren zur Vorsicht mahnen. Durch die Zitationstradition wird plötzlich Faktizität erzeugt, die auch – falls sie vorliegen würden – spätere negative Studien nicht mehr so einfach revidieren können.
Dies wurde kürzlich sehr eindrücklich an einem Beispiel gezeigt, in dem über Jahre hinweg eine falsche Theorie gestützt wurde, obwohl ausreichend negative Befunde vorlagen und zwar einfach deshalb, weil die mächtigsten Autoren die falsche Theorie stützten und negative Befunde systematisch unterschlugen. Es handelte sich um die Theorie, dass eine bestimmte Form von Myositis durch Amyloid-Ablagerungen verursacht wurde. Erst viele Publikationen später und nach sehr viel Aufwand zeigte sich zum einen, dass die Theorie falsch war, und zum anderen, dass diese falsche Meinung dadurch zustande kam, dass durch Zitationsnetzwerke Fakten geschaffen worden waren.
Diese Faktizität wird umso schwerer anzweifelbar, je länger sie tradiert wird und je länger sie von allen akzeptiert wird. Ja, aber: „es gibt doch all diese genetischen Untersuchungen, all diese elektronenmikroskopischen Untersuchungen!“ wird der Befürworter sagen. Richtig. Die Frage, die Lanka erhoben hat und die durchaus berechtigt erscheint ist: sind die allerersten Daten, auf die sich alle späteren Studien beziehen, wirklich so erhoben worden, dass sie zweifelsfrei nur das vermutete kausale Agens isolierten? Wie wir gesehen haben ist das nicht der Fall. In den ersten Studien – und keine der anderen vorgelegten Studien hat das Manko beseitigt – wurden keine negativen Kontrollen mitgeführt. Also konnten in den Affenzellen bereits vorhandene Agentien, das berühmte „foamy agent“, durch Interaktion entstandene Agentien, durch die Zusatzstoffe eingebrachte Agentien oder durch die Interaktion mit den HeLa-zellen entstandene Agentien oder eine Mischung davon für die beobachteten nachfolgenden Veränderungen verantwortlich sein. Da alle späteren Methoden und Studien sich offenbar auf diese ersten Studien stützen, scheint das Argument nicht ausgeräumt.“


Zum Verständnis: Ein agens ist ein krankmachender Faktor.
Und:
„Von einer systematischen, negativen Kontrolle spricht man dann, wenn man eine experimentelle Prozedur in allen Details wiederholt ohne dass man das vermeintlich kausale Agens mitführt.“ (Prof. Harald Walach)

Und Dr. Lanka ein „Verschwörungstheoretiker“? So pflegen Presstituierte zu argumentieren: Nicht die in der Masse von wissenschaftlichen Mitläufern aufgehenden und sich darin versteckenden Dünnbrettbohrer, die Theorien in die Welt setzen, ohne klare Beweise vorzulegen, sind Verschwörungstheoretiker, sondern diejenigen, die den Mut haben, von dieser Meute Beweise zu verlangen. Das hat weniger mit Lügenpresse zu tun. Schon eher mit IQ-Defiziten – auf beiden Seiten übrigens. Für solche Flachheiten würde keine Druckerschwärze vergeudet, gäbe es nicht jede Menge von auf den Leim gehenden Rezipienten.

Masern-Virus – kein Einzelfall:

Tipp am Rande: Nicht viel anders läuft es bei HIV (Achtung: der aus dem Nichts kreierte HI-Virus, nicht AIDS, die darunter zusammengefassten altbekannten Krankheiten existieren durchaus, wenngleich nicht aufgrund von HIV), ein noch einträglicheres Business für das Pharma- und Ärztekartell. Zur Generierung von neuartigen Profiten kann man schon auch mal Krankheiten, wie etwa HIV-Infektionen, erfinden. Die wenigen wissenschaftlichen Abweichler werden dann geschasst, mit Berufsverbot belegt und notfalls mittels der im Korruptions-Netzwerk brüderlich verbundenen Lügenpresse diffamiert, um in der Öffentlichkeit ja keine Solidarisierungswelle aufkommen zu lassen.






 

Ende Gelände ♦ Aus die Maus ♦ Schicht im Schacht ♦ Klappe zu - Affe tot

So long ♦ See You Later, Alligator - In A While, Crocodile ♦ Over And Out