Organspende

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Organ-Entnahme ist Mord!

von Norbert Knobloch

Hirntot: SO arbeiten DIE heute

von DAS BUCH DES LICHTS

"Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende"

von Andrea von Wilmowsky, einer Insiderin

Der tödliche Apnoetest

Video-Interview mit Professor Cicero Galli Coimbra

Organspende und Hirntod – Sagt man uns alles?

von Gesundheitliche Aufklärung


Organspende - Operationssaal oder Schlachthaus?


Im kapitalistischen Medizinbetrieb besteht ein wirtschaftliches Interesse, zahlungskräftige Patienten, die auf eine Organspende angewiesen sind, mit Organen von Toten zu versorgen. So soll sich das Eintrittsgeld zur Warteliste an deutschen Kliniken für ausländische Patienten auf 120.000 € belaufen (vgl. FAZ.NET - Artikel „Die Unverfrorenheit ist erschütternd“). Und an diversen deutschen Universitätskliniken erhalten Ärzte pro durchgeführter Transplantation einen vertraglichen Bonus (vgl. Süddeutsche.de, Artikel „Operation ohne Bonus“). Verschwiegen wird in diesem Artikel die naheliegende Fragestellung, wie hoch denn der Profit der Kliniken bei den Transplantationen ausfällt und wie hoch der Druck auf die Ärzte ist, im Interesse ihres Arbeitgebers Patienten auszuweiden.

Nach dem Tod eines Organspenders ist dieses lukrative Geschäftsmodell jedoch medizinisch infrage gestellt, da unpaarige Organe (insbesondere Herz und Leber) dann nicht mehr verpflanzt werden können. Dieses Dilemma führte zur Konstruktion des Hirntodes, um derartige Organe noch lebenden Menschen entnehmen zu können. Die Feststellung des Hirntodes setzt aber entgegen dem mit diesem Begriff verbundenen Anschein nicht den vollständigen Ausfall des Gehirns voraus. Insbesondere das Schmerzempfinden könnte noch gegeben sein. Deshalb ist in der Schweiz vorgeschrieben, vor der Organentnahme eine Vollnarkose zu verabreichen. Und in Deutschland? Es kann auch passieren, dass sich Hirntote während der Organentnahme bewegen oder gar aufrichten. Deshalb werden sie zum Teil auf dem Operationstisch festgeschnallt. Wieviele Gehirnverletzte und Komapatienten könnten bei korrekter Therapie und Unterlassung des Apnoe-Tests wieder gesunden und ein normales Leben führen? Wer diese Frage als abwegig abtut, möge sich einmal das Video-Interview mit Professor Cicero Galli Coimbra zu Gemüte führen.

Die Hirntoddiagnostik besteht im Wesentlichen aus dem Apnea- oder Apnoe-Test, bei dem die mechanische Beatmung des Patienten für bis zu 10 Minuten unterbrochen wird, um zu testen, ob er ohne Unterstützung mit der Atmung beginnt. Dieser Test unterbricht die Blutversorgung des Gehirns und verursacht noch vor der Diagnose des Gehirntods einen unwiderruflichen Gehirnschaden. Was man zu testen beabsichtigt, wird – wenn nicht bereits vorhanden – durch den Test mehr oder weniger herbeigeführt. Mögliche andere Nebenwirkungen: Unwiderruflicher Herzstillstand (Tod), Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt.

Unabhängig von diesen eventuell tödlichen Nebenwirkungen der Hirntoddiagnostik wird von den Weißkitteln bei diesen Todesfeststellungen auch durch simplen Pfusch erheblich nachgeholfen: Laut einer Untersuchung lag in 30 Prozent aller überprüften Fälle eines angeblichen Hirntodes diese Voraussetzung einer Organentnahme überhaupt nicht vor! Quelle: Gravierende Fehler bei Hirntod-Diagnosen und ein Video von Report München Tabuthema Hirntod -- Zweifel an der Qualität der Diagnostik.

Das „Muster für den Organspendeausweis nach § 2 des Transplantationsgesetzes“ der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (mit dem alles andere als vertrauenerweckenden Bundesadler) enthält die verlogene Formulierung:

„JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.“

Kein Wort darüber, dass viele Organe nicht nach der Feststellung des "Todes", sondern zuvor nach der angeblichen Feststellung eines Hirntodes entnommen werden. Erst recht kein Wort über die segensreichen Nebenwirkungen der Hirntoddiagnostik. Wenigstens kann auch in einem Organspendeausweis die Entnahme von Organen untersagt werden. Ob dann allerdings nicht irgendein Profitgeier in der Klinik den Ausweis mal eben kurz verlegt?

Notabene: Nicht nur Ärzte sind im Zusammenhang mit Organspenden des Patientenmordes (Euthanasie) dringend verdächtig, auch nahe Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer, die ihre Zustimmung zur Organspende erteilen und um die Problematik des Hirntodes wissen, sind an diesem Schlachtfest beteiligt! Wobei der durchaus nicht sarkastisch gemeinte Verdacht im Raum steht, dass nahe Angehörige, insbesondere Erbberechtigte, mitunter sogar aus Eigennutz ihr Plazet geben und dem Sterben etwas nachhelfen.

Jede Menge Arbeit für gewissenhafte Staatsanwälte ... Aber keine Angst, da wird kein Staatsdiener so schnell blutige schmutzige Wäsche waschen.

Artikel "Hirntod" in der Frankfurter Allgemeinen

Auszüge:

Zitat:
"Isas Eltern erfahren nicht, dass er ihre Tochter schon, wenn sie eine grundsätzlich zustimmende Haltung zur Organspende zeigen, anders behandeln wird."

Nicht mehr die Gesundung steht bei der nachfolgenden Behandlung im Vordergrund, sondern die Bestätigung des Hirntods und das Wohl der zu entnehmenden Organe (siehe unten: "organprotektive [organschützende - ein Fremdwort fällt nicht so auf!] Maßnahmen"). Und diese Vorbereitung der Ausschlachtung wird natürlich unter den Teppich gekehrt.

Zitat:
"Umgekehrt braucht der Arzt Isas Eltern nicht um Erlaubnis für eine Hirntoddiagnose zu bitten. Die Hirntoddiagnose ist für keinen Körper ein Spaziergang, sie kann sogar sehr schädlich sein."

Da die Hirntoddiagnose eine glasklare Körperverletzung, gegebenenfalls mit Todesfolge, darstellt, die nicht im Entferntesten medizinisch indiziert ist, könnte wohl nicht einmal eine Erlaubnis der Angehörigen diesen Eingriff rechtfertigen (vgl. das Kölner Beschneidungs-Urteil).

Zitat:
"Wenn man Angehörigen schon erlaubt, einen Patienten zur Organspende freizugeben - keine Selbstverständlichkeit! - so müssten sie allerdings auch über die Hirntoddiagnostik aufgeklärt werden, die ja zwingende Voraussetzung für eine solche Entscheidung ist. Aber das tut keiner."

Na klar, weil dann für die Angehörigen die Strafbarkeit dieser Aktion auf der Hand liegt und sie sich mit ihrem Einverständnis womöglich selbst strafbar machen.

Zitat:
"Im deutschen Ärzteblatt stand 2006, dass gerade kleinere Krankenhäuser den Hirntod oft fälschlicherweise annehmen."

Dort wird also zwecks Profitmaximierung sogar ohne die korrekte Hirntodfeststellung ausgeschlachtet.

Zitat:
"Damit der Test durchgeführt werden kann, kriegt Isa keine Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien mehr. Sie könnten das Ergebnis verfälschen. Sollte Isa nicht hirntot sein, muss sie die Schmerzen eben aushalten. Dafür erhält sie nun andere Medikamente."

Nur ein wenig Schmerzen im Dienste der Organmafia ...

Zitat:
"... international darüber diskutiert wird, dass organprotektive Maßnahmen das Risiko bergen, dass ein Patient in ein Wachkoma fällt, bevor der Hirntod diagnostiziert ist, oder dass präfinale [todgeweihte] Patienten, die einen Herzstillstand erleiden, reanimiert werden, damit danach der Hirntod und dadurch wieder die Explantation möglich wird."

Also nochmals Schritt für Schritt:


Zitat:
„Und man muss sich ja auch fragen, wer nach einer solchen Aufklärung noch stellvertretend seine Zustimmung zur Organspende geben würde.“

Vielleicht solche Personen, die vom Tod des Patienten, der nach dem Ausschlachten bekanntermaßen eintreten wird, materiell oder ideell profitieren?

Zitat:
"Am Ende muss der Arzt den Apnoe-Test durchführen. Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt, diesen Test zuletzt zu machen, „wegen der physiologischen Folgen der Hyperkapnie“ - des CO2-Überschusses in einem Körper mit Sauerstoffmangel. Die Beatmung wird abgestellt, um festzustellen, ob Isa von selbst Luft holt, wenn die Erstickung einsetzt.
Der brasilianische Neurologe Cicero Coimbra schreibt, der Test könne zu einem Kollaps der Blutzirkulation im Hirn, auch zum Herzstillstand führen. Potentielle Folge sei ein unwiderruflicher Hirnschaden. Dennoch, die Ärzte müssen niemanden um Erlaubnis zu diesem Test fragen, obwohl sie davor noch nicht wissen können, ob Isa wirklich hirntot ist."


Begehen die Ärzte bei Durchführung des Apnoe-Tests und anschließendem Ausschlachten Mord im Sinne des Tatbestandsmerkmals "grausam" oder nur Totschlag? Die Entscheidung könnte davon abhängen, ob der Apnoe-Test im Rahmen der Tötung als Vorbereitungsmaßnahme oder als erstes Stadium der Tatausführung gewertet wird. Aber machen wir uns nichts vor: Man wird sie weitgehend ungeschoren davonkommen lassen, weil die Organspende angeblich einen hehren Dienst am leidenden Organempfänger darstellt und insofern keine niedrigen Beweggründe unterstellt werden. Von den eigensüchtigen Motiven der an der Organentnahme beteiligten Weißkittel-Mafia wird man sich dabei nicht beirren lassen ...

Zitat:
"Bevor Isa in den OP gefahren wird, bekommt sie wieder Schmerzmittel und Muskelentspannungsmittel. Angeblich ist sie ja tot. Sie kriegt sie dennoch. Damit der Mensch, der von Isa übrig geblieben ist [den die Ärzte von Isa übrig gelassen haben], nicht leidet, aber auch wegen des Personals im OP. Denn die Medikamente verhindern das mögliche Auftreten des „Lazarus-Syndroms“, bei dem die Hirntoten während der Eingriffe anfangen, um sich zu greifen, sich bisweilen sogar aufrichten. Das ist seelisch für die Ärzte zu belastend."

"... für die Ärzte zu belastend"?? Und wie "belastend" ist das Ausweiden bei lebendigem Leib für den Patienten??






 

Ende Gelände ♦ Aus die Maus ♦ Schicht im Schacht ♦ Klappe zu - Affe tot

So long ♦ See You Later, Alligator - In A While, Crocodile ♦ Over And Out